Weiterbildung durch Bund und Länder fördern lassen

Der E-Commerce hat sich zu einem integralen Bestandteil der modernen Arbeitswelt und des digitalen Lebensstils entwickelt. Die zunehmende Digitalisierung und die vielfältigen technischen, gepaart mit den aktuellen Herausforderungen für den stationären Handel, haben den Onlinehandel deshalb als unverzichtbaren Vertriebskanal für Produkte und Dienstleistungen beliebter denn je gemacht.

In der heutigen Zeit erwarten Zielgruppen aus allen Branchen ein flexibles und standortunabhängiges Online-Shopping. Gleichzeitig steigt der Wettbewerbsdruck im Online-Handel enorm. Dies macht deutlich, wie hoch die Standards auf dem digitalen Markt sind und dass gut ausgebildete Projektmanager/-innen im E-Commerce benötigt werden, um den anspruchsvollen Anforderungen gerecht zu werden.

Sowohl der Bund als auch die Länder unterstützen diesen Ansatz und bieten Arbeitgebern und Selbstständigen, die in eine zukunftsorientierte E-Commerce Weiterbildung investieren möchten, verschiedene Förderprogramme an. Dazu gehören:

Qualifizierungschancengesetz

Im Jahr 2019 trat das Qualifizierungschancengesetz der Bundesregierung als Teil der „Qualifizierungsoffensive“ in Kraft und löste das bisherige Programm WeGebAU ab. Dieses bundesweite Förderprogramm unterstützt Erweiterungsqualifizierungen mit einer Finanzierung von bis zu 100 % und hat das Ziel, Mitarbeiter fit für die vielfältigen Anforderungen und Herausforderungen des digitalen Strukturwandels zu machen. Darüber hinaus können Weiterbildungen in Berufsfeldern mit Fachkräftemangel gefördert werden.

Als Arbeitgeber/-in profitieren Sie vom Qualifizierungschancengesetz in mehrfacher Hinsicht. Zum einen werden Sie durch die Förderung der Weiterbildungs- und Lohnkosten finanziell entlastet, während Ihre Führungskräfte vielfältige Tools und Skills für ein professionelles Projektmanagement im E-Commerce erlernen. Zum anderen sichern Sie sich damit qualifizierte Fachkräfte, die für aktuelle und kommende Herausforderungen im E-Commerce gewappnet sind.

Wer wird gefördert?

Förderfähig sind Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen, die eine zukunftsorientierte Weiterbildung wie beispielsweise die zum/zur Projektmanager/-in E-Commerce absolvieren möchten, um ihre Kompetenzen und Kenntnisse im Online-Handel zu erweitern.

Hinweis: Die letzte vergleichbare Weiterbildung muss mindestens vier Jahren zurückliegen (außer bei Betrieben mit weniger als 250 Mitarbeitern sowie bei älteren und schwerbehinderten Mitarbeitern).

 

Was wird gefördert?

Gefördert werden die Kosten für berufsbegleitende Erweiterungsqualifizierungen, die nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, sowie die Lohnkosten Ihrer Mitarbeiter während der Weiterbildungsmaßnahme.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderhöhe richtet sich nach der Betriebsgröße und wird wie folgt von der Agentur für Arbeit übernommen:

  • ab neun Mitarbeiter: bis zu 100%
  • 10 bis 249 Mitarbeiter: bis zu 50 %
  • 250 bis 2.499 Mitarbeiter: bis zu 25%
  • ab 2.500 Mitarbeiter: bis zu 15%

Hinweis: Ältere und schwerbehinderte Beschäftigte können eine höhere Förderung erhalten. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt außerdem einen Teil der Lohnfortzahlungen für Beschäftigte, die an einer Weiterbildung teilnehmen. Auch hier variiert die Höhe der Förderung je nach Betriebsgröße und beträgt:

  • bis neun Mitarbeiter: bis zu 75%
  • 10 bis 249 Mitarbeiter: bis zu 50%
  • ab 250 Mitarbeiter: bis zu 25%

 

Wie erfolgt die Antragstellung?

Der Antrag wird bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit gestellt. Nähere Informationen zum Förderprogramm und zur konkreten Förderhöhe erhalten Sie über den Arbeitgeber Service Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit oder bundesweit unter der Telefonnummer 0800 4 5555 20.

 

Weiterbildungsförderung während der Kurzarbeit

Im Falle von Kurzarbeit haben Sie die Möglichkeit, mit Unterstützung der Agentur für Arbeit die Weiterbildung zum/zur Projektmanager/-in E-Commerce für Ihre Fach- und Führungskräfte fördern zu lassen. Dadurch nutzen Sie die Zeit der Kurzarbeit Ihrer Mitarbeiter sinnvoll und machen sie sie fit für die Zukunft im Online-Handel Ihres Unternehmens.

 

Wer und was wird gefördert?

Förderberechtigt sind Beschäftigte, die sich derzeit in Kurzarbeit befinden und eine zukunftsorientierte Weiterbildung absolvieren möchten.

Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen, die während der Kurzarbeit begonnen wurden und mindestens 120 Stunden umfassen. Diese Maßnahmen müssen von einem zertifizierten Träger durchgeführt werden. Unsere E-Commerce Weiterbildung erfüllt diese Voraussetzungen.

Zusätzlich sind auch bereits vor der Kurzarbeit begonnene Weiterbildungen förderfähig, beispielsweise durch einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe der Förderung variiert je nach Betriebsgröße und wird von der Agentur für Arbeit übernommen. Sie liegt zwischen 15 % und 100 % der Weiterbildungskosten.

Zusätzlich erstattet Ihnen als Arbeitgeber bis zum 31. Juli 2023 die Agentur für Arbeit gleichzeitig die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge für die Angestellten, die sich in Kurzarbeit befinden und an einer beruflichen Weiterbildung teilnehmen (gemäß § 106a SGB III).

 

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Antragstellung für die Weiterbildungsförderung während der Kurzarbeit erfolgt bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit. Detaillierte Informationen zum Förderprogramm und zur Einreichung der Anträge erhalten Sie entweder hier oder telefonisch über den bundesweiten Arbeitgeber Service der Agentur für Arbeit unter der Nummer 0800 4 5555 20.

Förderung durch Landesprogramme

Neben den bundesweiten Fördermöglichkeiten haben Arbeitgeber und Unternehmer die Möglichkeit, sich die IHK-zertifizierte E-Commerce Weiterbildung durch verschiedene Förderprogramme der Bundesländer fördern zu lassen.

Die entsprechenden Programme der einzelnen Bundesländer finden Sie übersichtlich sortiert in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Dort sind alle relevanten Informationen zu den Förderprogrammen verfügbar.

 

Förderung für Rehabilitanten

Sollten Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen gesundheitlich beeinträchtigt sein, beispielsweise aufgrund einer körperlichen oder geistigen Behinderung, besteht dennoch die Möglichkeit, ihre Leistungsfähigkeit und ihren Arbeitsplatz durch gezielte Fördermaßnahmen für Rehabilitanden zu erhalten oder wiederherzustellen. Als Arbeitgeber profitieren Sie dabei von einer gezielten Weiterbildungsförderung durch verschiedene Träger.

 

Wer wird gefördert?

Im Rahmen der beruflichen Rehabilitation können betroffene Mitarbeiter eine Weiterbildungsförderung in Anspruch nehmen, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Die Ausbildungs-, Arbeits-, Berufs- oder Erwerbsfähigkeit ist aufgrund einer Krankheit oder einer geistigen, körperlichen oder seelischen Behinderung erheblich gefährdet oder beeinträchtigt.
  • Es ist eine besondere Unterstützung erforderlich, um die Wiedereingliederung in Ausbildung, Arbeit und Beruf zu ermöglichen.
  • Der Arbeitsplatz kann durch die berufliche Rehabilitation erhalten werden.

Wenn einer oder mehrere dieser Faktoren zutreffen, können Sie als Arbeitgeber/-in auf den möglichen Rehabilitationsbedarf Ihrer betroffenen Mitarbeiter bei Betriebsärzten, Berufsgenossenschaften oder dem betrieblichen Eingliederungsmanagement hinweisen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden sogenannte „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ (LTA), darunter fallen:

  • Unterstützung bei der Jobsuche und Berufsvorbereitung
  • berufliche Aus- und Weiterbildungen
  • Hilfsmittel und technische Arbeitshilfen
  • weitere Leistungen in Absprache mit dem zuständigen Träger

 

Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem individuellen Fall jedes Mitarbeiters und wird entsprechend bei einem der folgenden Träger beantragt und übernommen:

  • Deutsche Rentenversicherung (DRV)
  • Berufsgenossenschaft (bei Arbeits- oder Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten)
  • Private Versicherungsanstalten (PVN) bei vorhandener Berufsunfähigkeitsversicherung

 

Sie haben Fragen zu den Fördermöglichkeiten der IHK-zertifizierten E-Commerce Weiterbildung oder wünschen weitere Informationen zu den Kursinhalten und dem Kursablauf? Wir sind gern für Sie da und beantworten Ihre Fragen. Schreiben Sie uns gern eine Nachricht. Wir setzen uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung.